Recall (Politik)
Ein Recall ist im Staatsrecht das Recht einer Anzahl Stimmbürger, einen Urnenentscheid über die Abberufung eines gewählten Amtsträgers während dessen Amtszeit herbeizuführen.
Ein Recall wird zumeist zu den Instrumenten der direkten und der Rätedemokratie gezählt, obschon dieses Volksrecht faktisch die repräsentative Demokratie betrifft. Er ist zulässig:
- in bestimmten Bundesstaaten der USA
- in der kanadischen Provinz British Columbia
- in Venezuela auch auf der gesamtstaatlichen Ebene
- in den Präfekturen und Gemeinden Japans
- im Vereinigten Königreich für Abgeordnete des Unterhauses
- in bestimmten Kantonen der Schweiz, in denen indessen nicht einzelne Amtsträger, sondern stets eine gesamte Institution abberufen werden kann (Siehe auch: Abberufung)
- in mehreren deutschen Bundesländern über eine Parlamentsauflösung, siehe auch bayerisches Volksbegehren „Abberufung des Landtags“
- in Nordrhein-Westfalen, siehe Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren
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