Regelmäßige Arbeitsstätte

Regelmäßigen Arbeitsstätte war ein Begriff des deutschen Einkommensteuerrecht und nahm im Bereich der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten eine zentrale Funktion ein. Zum 1. Januar 2014 ist an dessen Stelle der Begriff erste Tätigkeitsstätte getreten (§ 9 Abs. 4 EStG). Die Frage nach der regelmäßigen Arbeitsstätte diente der Ermittlung der Entfernungspauschale, der Abgrenzung von Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit und der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung oder eines Umzugs.

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