Regentschaft über das Herzogtum Braunschweig
Die Regentschaft über das Herzogtum Braunschweig bezeichnet einen Zeitraum zwischen 1884 und 1913, in dem das Herzogtum Braunschweig unter (preußischer) „Fremdherrschaft“ stand. Die Regentschaftsära begann mit dem Tode des Herzogs Wilhelms und endete mit dem Regierungsantritt des neuen Herzogs, Ernst August von Braunschweig, im Jahre 1913.
Den Anlass zur Einsetzung einer Regentschaft hatte der rechtmäßige Erbe Wilhelms, der exilierte Welfenprinz Ernst August von Hannover und Herzog von Cumberland, selbst geliefert: 1878 verlautbarte er, dass er sich nicht nur als braunschweigischen Prätendenten betrachte, sondern auch als einzig legitimen Erben des Königreichs Hannover, dass 1866, nach dem Deutsch-Deutschen Krieg, von Preußen annektiert worden war. Für Reichskanzler Otto von Bismarck wurde er damit zum „Reichsfeind“, dem er, nach dem Tod des letzten Braunschweiger Herzogs, die Inthronisation und auch die Rückgabe des Welfenfonds verweigerte. Der daraus resultierende Konflikt belastete als sog. „Braunschweigische Frage“ bzw. „Welfenstreit“ oder auch „Welfenfrage“ jahrzehntelang die Reichspolitik.
Der Braunschweiger Regentschaftsrat, ein Staatsorgan des Herzogtums Braunschweig, führte 1884/85, nach dem Tode Herzog Wilhelms bis zum Amtsantritt des ersten Regenten, des preußischen Prinzen Albrecht, provisorisch die Regierung. Nach Albrechts Tod, 1906, übernahm der Regentschaftsrat erneut kurzzeitig die provisorische Regierungsgewalt. Von 1907 bis 1913 hatte schließlich Johann Albrecht, aus dem Hause Mecklenburg, die Regentschaft inne.
Regentschaft und Welfenstreit endeten erst 1913, als der Welfenprinz Ernst August, anlässlich seiner Verlobung mit der Preußenprinzessin Viktoria Luise seinem Schwiegervater, Kaiser Wilhelm II., einen Treueschwur leistete. Nach erfolgter Hochzeit, im Mai 1913, wurde Ernst August am 1. November 1913 offiziell als Herzog von Braunschweig inthronisiert. Vorher noch hatte sein Vater, Ernst August von Hannover, auf seine braunschweigischen Ansprüche verzichtet.