Reichsstraße (Österreich)

Reichsstraße oder Ärarialstraße (auch Aerarial-Straße, ärarische Straße; von lat. Aerarium ‚öffentlicher Schatz‘, ‚Staatsschatz‘) war im kaiserlichen Österreich, amtlich seit 1867 in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, bis 1918 die Bezeichnung für eine vom Staat (k.k. Ministerium) unterhaltene Fernstraße. Weitere Bezeichnungen waren Kaiserstraßen, Chausseen, Königswege, Herrenwege oder Staatsstraßen. Erbaut und unterhalten wurden diese Straßen mit Hilfe eines teilweise selbst betriebenen, teilweise verpachteten Mautsystems, dessen Einnahmen in den „Wegefonds“ oder „Straßenbaufonds“ flossen. Zuletzt war 1908–1918 das k.k. Ministerium für öffentliche Arbeiten für die Reichsstraßen zuständig. Diese wurden großteils von den nachfolgenden Nationalstaaten übernommen, in Österreich wurden daraus 1921 die mit Unterbrechung bis 2002 existierenden Bundesstraßen, die nach der Übertragung der Verwaltung an die Bundesländer heute noch immer die Bezeichnung «B» führen.

Ihnen standen gegenüber die „nicht ärarischen Straßen“ (ein Begriff, der sich bis zum „Anschluss“ Österreichs 1938 hielt). Das waren von den einzelnen Kronländern/Bundesländern unterhaltene Landesstraßen, von den politischen Bezirken unterhaltene Bezirksstraßen und von Gemeinden errichtete Gemeindestraßen, die in einigen Kronländern (z. B. Böhmen, Steiermark, Galizien, Kärnten, Krain, Oberösterreich, Salzburg) bis zum Schluss innerhalb ihrer politischen Sprengel verwaltet wurden, während in anderen Kronländern (Niederösterreich, Mähren, Schlesien, Istrien, Görz-Gradiska) „Straßenkonkurrenzbezirke“ aus den Gemeinden der Bezirksgerichtssprengel gebildet wurden und die Geschäftsleitung einem „Bezirksstraßenausschusse“ oblag.

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