Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr

Die Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr (Dokument PM 105) war ein Dokument, das nötig war, um Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Privatreisen in mehrere Länder im sozialistischen Ausland zu ermöglichen. Sie musste bei den Meldestellen der Deutschen Volkspolizei beantragt werden.

Die Reiseanlage wurde ab 1972 zu Reisen von DDR-Bürgern in die ČSSR und in die VR Polen nicht benötigt. Hier genügte der Personalausweis zum Passieren der Staatsgrenze, für Polen galten mit den Einschränkungen des Reiseverkehrs dorthin ab 1980 Sonderregelungen.

Umgangssprachlich wurde die Reiseanlage oft als Visum bezeichnet. Von einem Einreisevisum in einen Drittstaat unterschied sie sich jedoch dadurch, dass sie nicht von diesem Staat, sondern von der DDR ausgestellt wurde. Ein DDR-Ausreisevisum war sie ebenfalls nicht, da die Ausreise aus der DDR in die ČSSR auch ohne dieses Dokument möglich war; erst bei weiterem Grenzübertritt in Drittstaaten war die Reiseanlage erforderlich. Die Grenzkontrollorgane der jeweiligen Länder arbeiteten dabei mit der DDR zusammen.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.