Repräsentant (Bergbau)

Als Repräsentant bezeichnet man im Bergbau den gewählten gesetzlichen Vertreter einer Gewerkschaft. Der Repräsentant vertritt die Gewerkschaft gegenüber den Behörden und in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Der Repräsentant ist im Sinne des BGB Organ der Gewerkschaft. Anstelle eines einzelnen Repräsentanten kann auch ein mehrere Personen umfassender Grubenvorstand bestellt werden. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder des Grubenvorstandes ist nach oben auf fünf Personen begrenzt.

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