Richtlinie (EU) 2014/95 (NFRD)

Mit der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, verpflichtet die Europäische Union Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit. Auch im deutschsprachigen Raum haben sich die englische Bezeichnung „Non-Financial Reporting Directive“ und deren Abkürzung NFRD etabliert, daneben die Bezeichnung CSR-Richtlinie.


Richtlinie 2014/95/EU

Titel: Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen
Kurztitel: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
NFRD, Non-Financial Reporting Directive
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht, Sozialpolitik der Europäischen Union und Umweltpolitik der Europäischen Union
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 114
Datum des Rechtsakts: 22.10.2014
Veröffentlichungsdatum: 15.11.2014
Inkrafttreten: 05.12.2014
Anzuwenden ab: 01.01.2017
Fundstelle: ABl. L 330/1, 15.11.2014, S. 1–9
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Im Wesentlichen wird durch diese Richtlinie die Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) erweitert, indem zwei neue Artikel eingefügt werden:

  • Einfügung des Artikels 19a „Nichtfinanzielle Erklärung“
  • Einfügung des Artikels 29a „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“

Das Gesetzgebungsverfahren begann am 16. April 2013 mit der Veröffentlichung des Entwurfs durch die Europäische Kommission und endete auf europäischer Ebene durch die Veröffentlichung der Richtlinie am 15. November 2014.

Am 24. Dezember 2014 wurde eine Berichtigung der deutschsprachigen Fassung veröffentlicht, um 6 Fehler zu korrigieren, die den Sprachjuristen der EU bei der Übersetzung des englischen Originaltextes unterlaufen waren.

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