Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie)

Die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsrichtlinie – UrhRil) setzt den WIPO-Urheberrechtsvertrag auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft um. Sie kann als europäische Entsprechung zum US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gesehen werden.


Richtlinie 2001/29/EG

Titel: Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Urheberrechtsrichtlinie
Informationsgesellschaftsrichtlinie
Informationsrichtlinie
Info-Richtlinie
InfoSoc-Richtlinie
Multimedia-Richtlinie
Harmonisierungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Urheberrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 47 Absatz 2, Artikel 55 und Artikel 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
22. Dezember 2002
Fundstelle: ABl. L 167, 22. Juni 2001, S. 10–19
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Ihr Ziel ist eine Harmonisierung einiger zentraler Fragen des Urheberrechts, insbesondere des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts, bei denen bis dahin starke Unterschiede in den Mitgliedstaaten herrschten.

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 in nationales Recht umgesetzt. Dieses änderte und ergänzte eine Reihe von Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und einzelne Vorschriften des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, des Unterlassungsklagengesetzes sowie der Strafprozessordnung.

Um unter anderem den grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Inhalten für Verbraucher zu verbessern, ist eine weitere Modernisierung der bestehenden Richtlinie geplant.

Die Richtlinie wurde 2019 durch die Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) weitgehend überarbeitet und teilweise ersetzt.

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