Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge

Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt für Kreditgeber und Kreditnehmer. Betroffen sind fast alle Arten von Verbraucherkrediten zwischen 200 und 75.000 Euro, also die klassischen Ratenkredite (Konsumentenkredite), aber auch Dispositionskredite. Voraussetzung ist, dass die Kredite befristet sind, also eine vertraglich vereinbarte Laufzeit haben.


Richtlinie 2008/48/EG

Titel: Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Verbraucherkreditrichtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Veröffentlichungsdatum: 22. Mai 2008
Inkrafttreten: 11. Juni 2008
In nationales Recht
umzusetzen bis:
12. Mai 2010
Umgesetzt durch: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (Deutschland);
Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (Österreich)
Fundstelle: ABl. L, Nr. 133, 22. Mai 2008, S. 66–92
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Ausdrücklich nicht von den Regelungen betroffen sind Baufinanzierungen (Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht wie Grundschuld oder Hypothek abgedeckt sind). Für diese gelten zwar die Vorschriften für die Zinsnennung, nicht aber für die neuen Kündigungsfristen. Zinsfreie Darlehen und Förderkredite sind ganz ausgenommen.

Die Regelungen gelten für alle betroffenen Neuverträge ab 11. Juni 2010. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

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