Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, englisch Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelte diese weiter insbesondere durch:

  • verschärfte Grenzwerte für Kraftwerke und andere „Großfeuerungsanlagen“
  • die Verbindlichkeit der „BVT-Schlussfolgerungen“ der europäischen Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) bei der Industrieanlagengenehmigung
  • die Einführung eines „Ausgangszustandsberichtes“ über Boden und Grundwasser sowie
  • die Verpflichtung der EU-Mitglieder zur
    • systematischen und regelmäßigen Überwachung der erfassten Anlagen sowie
    • Veröffentlichung der betroffenen Anlagen, ihrer Genehmigungen und der Überwachungsberichte.

Richtlinie 2010/75/EU

Titel: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Industrieemissionsrichtlinie, Industrieemissionen-Richtlinie, IED
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
7. Januar 2013
Umgesetzt durch: In Deutschland (gültig ab 2. Mai 2013):

1) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
2) Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
3) Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

In Österreich Novellierung von:
1) Gewerbeordnung
2) Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
3) Wasserrechtsgesetz
4) Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG-Novelle Industrieemissionen) und Altlastensanierungsgesetz
5) Abfallverbrennungsverordnung
6) Deponieverordnung

Fundstelle: ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17–119
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
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