Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, englisch Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie vereint sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen und entwickelte diese weiter insbesondere durch:
- verschärfte Grenzwerte für Kraftwerke und andere „Großfeuerungsanlagen“
- die Verbindlichkeit der „BVT-Schlussfolgerungen“ der europäischen Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) bei der Industrieanlagengenehmigung
- die Einführung eines „Ausgangszustandsberichtes“ über Boden und Grundwasser sowie
- die Verpflichtung der EU-Mitglieder zur
- systematischen und regelmäßigen Überwachung der erfassten Anlagen sowie
- Veröffentlichung der betroffenen Anlagen, ihrer Genehmigungen und der Überwachungsberichte.
Richtlinie 2010/75/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Industrieemissionsrichtlinie, Industrieemissionen-Richtlinie, IED |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
7. Januar 2013 |
Umgesetzt durch: | In Deutschland (gültig ab 2. Mai 2013):
1) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen |
Fundstelle: | ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17–119 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |