Richtlinie 2011/77/EU (Künstler-Schutzfristen-Richtlinie)

Die Richtlinie 2011/77/EU (auch Künstler-Schutzfristen-Richtlinie oder (3.) Schutzdauerrichtlinie), regelt die Schutzdauer des Urheberrechts der ausübenden Künstler und Herstellern von Tonträgern, welches damit von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde.


Richtlinie 2011/77/EU

Titel: Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Künstler-Schutzfristen-Richtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Urheberrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
1. November 2013
Fundstelle: ABl. L 265 vom 11.10.2011, S. 1–5
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Diese Richtlinie bildet einen weiteren gesetzgeberischen Harmonisierungsschritt im Rahmen der EG (nunmehr EU) nach Erlass der Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte. Zwischenzeitlich wurden weitere Urheberschutz-Richtlinien erlassen (siehe: Urheberrecht (Europäische Union)). Es handelt sich bei der Künstler-Schutzfristen-Richtlinie um eine Änderungsrichtlinie, da durch diese lediglich die Richtlinie 2006/116/EG geändert bzw. ergänzt wird.

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