Richtlinie 2011/77/EU (Künstler-Schutzfristen-Richtlinie)
Die Richtlinie 2011/77/EU (auch Künstler-Schutzfristen-Richtlinie oder (3.) Schutzdauerrichtlinie), regelt die Schutzdauer des Urheberrechts der ausübenden Künstler und Herstellern von Tonträgern, welches damit von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde.
Richtlinie 2011/77/EU | |
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Titel: | Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Künstler-Schutzfristen-Richtlinie |
Geltungsbereich: | EU |
Rechtsmaterie: | Urheberrecht |
Grundlage: | AEUV, insbesondere Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
1. November 2013 |
Fundstelle: | ABl. L 265 vom 11.10.2011, S. 1–5 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Diese Richtlinie bildet einen weiteren gesetzgeberischen Harmonisierungsschritt im Rahmen der EG (nunmehr EU) nach Erlass der Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte. Zwischenzeitlich wurden weitere Urheberschutz-Richtlinien erlassen (siehe: Urheberrecht (Europäische Union)). Es handelt sich bei der Künstler-Schutzfristen-Richtlinie um eine Änderungsrichtlinie, da durch diese lediglich die Richtlinie 2006/116/EG geändert bzw. ergänzt wird.