Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)
Die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie genannt, ist eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen.
Richtlinie 2012/18/EG | |
---|---|
Titel: | Richtlinie 2012/18/EU des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Seveso-III-Richtlinie |
Veröffentlichungsdatum: | 24. Juli 2012 |
Inkrafttreten: | 13. August 2012 |
Anzuwenden ab: | 31. Mai 2015 |
Ersetzt: | Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie) |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Sie wurde nach dem italienischen Ort Seveso benannt, wo sich 1976 ein folgenschwerer Industrieunfall ereignete, der als Sevesounglück bekannt wurde. Die Richtlinie Seveso-III trat am 13. August 2012 in Kraft und löste damit die Seveso-I-Richtlinie von 1982 und die Seveso-II-Richtlinie von 1997 ab. Sie musste bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.