Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)

Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-II-Richtlinie genannt, war eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen.


Richtlinie 96/82/EG

Titel: Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Seveso-II-Richtlinie
Datum des Rechtsakts: 9. Dezember 1996
Veröffentlichungsdatum: 14. Januar 1997
Inkrafttreten: 3. Februar 1997
Ersetzt: Richtlinie 82/501/EWG
Ersetzt durch: Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)
Außerkrafttreten: 31. Mai 2015
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Sie wurde nach dem italienischen Ort Seveso benannt, wo sich 1976 ein folgenschwerer Industrieunfall ereignete, der als Sevesounglück bekannt wurde. Die Richtlinie Seveso-II trat am 3. Februar 1997 in Kraft und löste dadurch die Seveso-I-Richtlinie von 1982 ab.

Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 trat die Richtlinie außer Kraft und wurde durch die am 4. Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie 2012/18/EU, umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie genannt, ersetzt.

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