Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie)
Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, umgangssprachlich auch Seveso-II-Richtlinie genannt, war eine EG-Richtlinie zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen.
Richtlinie 96/82/EG | |
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Titel: | Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Seveso-II-Richtlinie |
Datum des Rechtsakts: | 9. Dezember 1996 |
Veröffentlichungsdatum: | 14. Januar 1997 |
Inkrafttreten: | 3. Februar 1997 |
Ersetzt: | Richtlinie 82/501/EWG |
Ersetzt durch: | Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) |
Außerkrafttreten: | 31. Mai 2015 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Sie wurde nach dem italienischen Ort Seveso benannt, wo sich 1976 ein folgenschwerer Industrieunfall ereignete, der als Sevesounglück bekannt wurde. Die Richtlinie Seveso-II trat am 3. Februar 1997 in Kraft und löste dadurch die Seveso-I-Richtlinie von 1982 ab.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 trat die Richtlinie außer Kraft und wurde durch die am 4. Juli 2012 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Richtlinie 2012/18/EU, umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie oder Störfall-Richtlinie genannt, ersetzt.