Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Die Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen vom 23. Oktober 1962 ist die erste EWG-Richtlinie für Lebensmittelfarbstoffe, durch die im Bereich der EWG – dem Vorläufer der Europäischen Union – einheitliche Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt wurden. Sie basierte in großem Umfang auf der 1959 in Kraft getretenen bundesdeutschen Farbstoff-Verordnung. Durch die Richtlinie sollten unterschiedliche innerstaatliche Richtlinien für färbende Stoffe – die den freien Warenverkehr bei Lebensmitteln innerhalb der EWG behinderten – angeglichen und gleichzeitig der Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Schutz der Verbraucher vor Fälschungen sichergestellt werden. Durch diese Richtlinie wurde das System der E-Nummern eingeführt, welches eine einheitliche und eindeutige Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen über Landes- und Sprachgrenzen ermöglicht. Da die Richtlinie im Jahr 1962 veröffentlicht wurde, unterlag sie noch nicht dem in der EWG genutzten Nummerierungssystem, nicht offiziell wird sie unter der Bezeichnung Richtlinie 62/2645/EWG geführt.
Titel: | Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen |
Rechtsmaterie: | Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, Nahrungsmittel |
Grundlage: | EWG-Vertrag insbesondere Art. 100 und 227 (2) |
Datum des Rechtsakts: | 23. Oktober 1962 |
Veröffentlichungsdatum: | 26. Oktober 1962 |
Inkrafttreten: | 26. November 1962 |
Letzte Änderung durch: | Richtlinie 95/45/EG |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
25. September 1995 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
26. November 1965 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Farbstoff-Verordnung (1966) |
Ersetzt durch: | Richtlinie 94/36/EG Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 |
Außerkrafttreten: | 19. Januar 2009 |
Fundstelle: | Amtsblatt, P, Nr. 115, 11. November 1962, S. 2645–2654 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |