Rundfunkentscheidung

Das deutsche Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes geprägt. Die bis heute ergangenen Entscheidungen haben die Entwicklung der deutschen Rundfunklandschaft seit den Anfängen der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten bis zum heutigen dualen Rundfunksystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk begleitet und deren Rahmenbedingungen entscheidend konkretisiert. Die Offenheit und Unschärfe des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes führten nach verbreiteter Auffassung dazu, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst faktisch als Gesetzgeber gerierte, indem es sehr detaillierte Vorgaben, teils durch obiter dicta, hinsichtlich der Ausgestaltung des Rundfunkrechts machte. Dies wurde im juristischen Schrifttum oftmals heftig kritisiert. Aus dieser quasi-gesetzgeberischen Rolle heraus begann die Zählung der sog. Rundfunkurteile. Die Zählung ist daher uneinheitlich. Teils werden nur solche Entscheidungen des sogenannten klassischen Kanons zu den Rundfunkurteilen gezählt, die eine solche wegweisende Funktion wahrnehmen und als Schablone gesetzgeberischer Willensbildung dienen sollten.

Im Folgenden werden die vierzehn Rundfunkentscheidungen (Urteile und Beschlüsse) mit ihren Fundstellen und wichtigsten Thesen aufgeführt. Eine ausführliche Darstellung der Entscheidungen findet sich ggf. in den Artikeln zu den einzelnen Entscheidungen.

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