Rundfunkgebührenbeauftragter

Rundfunkgebührenbeauftragte waren Selbständige, die haupt- oder nebenberuflich als Subunternehmer der deutschen Landesrundfunkanstalten arbeiteten. Sie wurden im Volksmund auch GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder genannt. Entgegen verbreiteten Irrtümern waren sie weder Beamte noch mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Sie standen auch in keiner Vertragsbeziehung mit der zentralen Gebührenverwaltung (GEZ), obwohl von ihnen teilweise neben den ordnungsgemäßen Ausweisen der jeweiligen Landesrundfunkanstalt auch „GEZ-Ausweise“ mitgeführt wurden. Rundfunkgebührenbeauftragte hatten den Auftrag, in einem ihnen zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zu kontrollieren. Diese auch durchzusetzen, gehörte nicht zu ihren Befugnissen, obwohl oft berichtet wird, dass dieser Anschein von Rundfunkgebührenbeauftragten erweckt oder nicht vermieden wurde.

Im Rahmen der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag im Jahr 2013 wurde der Beauftragtendienst je nach Bundesland zwischen 2012 und 2014 eingestellt.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.