Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) war ein Staatsvertrag aller deutschen Bundesländer und bis zum 1. Januar 2013 0 Uhr die Rechtsgrundlage für die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von allen Rundfunkteilnehmern erhobenen Rundfunkgebühren. Er ist zu unterscheiden von dem ihm zugrunde liegenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, in dem u. a. die Höhe der Gebühren festgelegt wird. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde gemäß Art. 2 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Januar 2013 aufgehoben. An seine Stelle trat der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Art. 1 des 15. RÄStV).

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