SS-Bewerber

SS-Bewerber (SS-B; SS-Bew.) oder auch SS-Staffel-Bewerber war die Sammelbezeichnung für Kandidaten, die sich um Aufnahme in die Allgemeine SS oder in die bewaffneten SS-Verbände, namentlich der SS-Verfügungstruppe (SS-Staffel-Bewerber der SS-VT) und den SS-Totenkopfverbänden (SS-Staffel-Bewerber der SS-TV) beworben hatten.

Im Gegensatz zu den SS-Anwärtern, die die nächste Rangstufe der SS darstellten und die bereits ab 1938 über einen vorläufigen und ab dem 1. Januar 1939 über einen endgültigen SS-Ausweis verfügten, waren Bewerber keine Angehörigen der Schutzstaffel.

Da die Anwerbung von SS-Bewerbern seit dem 9. November 1936 den regionalen SS-Führern in den Oberabschnitten oblag, herrschten bezüglich des Begriffes „SS-Bewerber“ unterschiedliche Definitionen, sodass der Chef des SS-Hauptamtes sich am 14. Januar 1939 genötigt sah, diesen Begriff wie folgt festzulegen:

SS-Bewerber sind Männer, die sich um die Aufnahme in die Schutzstaffel beworben haben und die bei der SS-Annahmeuntersuchung sowohl SS-tauglich als auch SS-geeignet befunden wurden, über deren Aufnahme aber noch nicht entschieden ist.“

Berlin am 14. Januar 1939, der Chef des SS-Hauptamtes, VI/Az. B10/1.12.38

Diese Definition galt rückwirkend zum 1. Januar 1939. Als SS-Bewerber galt nun, wer seinen Annahme- und Verpflichtungsschein abgegeben und die „rassische Musterung“ erfolgreich durchlaufen hatte.

Der Bewerber war zudem berechtigt, als Mitglied eines Bewerberzuges am regulären SS-Dienst teilzunehmen und die Uniform der SS zu tragen, jedoch ohne Seitenwaffe („SS-Dolch“) und Kragenspiegel.

War es vor 1939 zwingend vorgesehen, dass SS-Bewerber Parteimitglieder der NSDAP waren, wurde diese Regelung in Bezug auf die Verfügungstruppe gelockert.

In der aus SS-Verfügungstruppe, Junkerschulen und SS-Totenkopfverbänden entstandenen Waffen-SS wurde 1941 anstelle des bisherigen Parteidienstgrades „Bewerber“ der militärische Rang Schütze eingeführt.

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