Salinenkonvention
Die Salinenkonvention (vollständiger Name: Konvention zwischen Bayern und Österreich über die beiderseitigen Salinenverhältnisse vom 18. März 1829) ist ein Staatsvertrag zwischen Bayern und Österreich zur Regelung von zwischenstaatlichen Fragen der Salzgewinnung. Diese betreffen den Salzabbau vom österreichischen Dürrnberg aus bis auf bayerisches Staatsgebiet und die Holzgewinnung für die bayerische Saline Bad Reichenhall im österreichischen Pinzgau (Saalforste).
Die Konvention wird als der älteste noch gültige Staatsvertrag Europas bezeichnet, 1957 wurde er novelliert.
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