Schiffsmakler

Als Schiffsmakler wird ein Unternehmen bezeichnet, das sich primär mit der Befrachtung, dem Schiffsan- und -verkauf und der Klarierung (Schiffsabfertigung) beschäftigt.

Ein Schiffsmakler ist im rechtlichen Sinne nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ein Handelsmakler; vergleiche § 93 HGB:

„Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung [...] übernimmt [...], hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.“

Für die Vermittlung von Geschäften hat der Schiffsmakler Anspruch auf eine Provision bzw. Courtage. In der Schifffahrt wird die Provision oft als Kommission bzw. Commission (englisch) bezeichnet. Berechnet wird sie regelmäßig als ein bestimmter Prozentsatz auf die Fracht, eine vereinbarte Zeitchartermiete (Hire) bzw. den Kaufpreis eines Schiffes. Darüber hinaus besteht auch ein Anspruch auf Provision auf eventuell anfallendes Überliege- oder Eilgeld (Demurrage bzw. Despatch).

In Deutschland hat ein Schiffsmakler meistens eine Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann.

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