Schrägaufzug

Ein Schrägaufzug ist allgemein ein Personen- und Lastenaufzug mit geneigter Fahrbahn, eingerichtet für die Überwindung einer Höhendistanz. Der Begriff wird in technischer und in rechtlicher Hinsicht unterschiedlich verwendet:

  • nach den Europäischen Normen (europäische Norm für Schrägaufzüge – EN 81–22) ist der Schrägaufzug ein Spezialfall des Aufzugs, dessen Führungsschienen sowohl gegenüber der Senkrechten als auch gegenüber der Waagrechten mehr als 15° geneigt sind;
  • Schrägaufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, unterstehen der Aufzugsrichtlinie (ab 2015: Richtlinie 2014/33/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge);
  • Standseilbahnen mit nur einem Wagen werden umgangssprachlich als Schrägaufzüge bezeichnet. In der entsprechenden Seilbahnverordnung (EU) 2016/424 ist dieser Begriff nicht vorgesehen.
  • im allgemeinen Sprachgebrauch werden als Schrägaufzüge im weiteren Sinne auch andere Aufstiegshilfen mit unterschiedlichsten Einsatzzwecken und entsprechenden sicherheitstechnischen Anforderungen (z. B. Bau- und Möbelaufzüge, Schiffshebewerke, Treppenlifte etc.) bezeichnet.
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