Schuldenbremse (Deutschland)
Als Schuldenbremse wird in Deutschland eine verfassungsrechtliche Regelung bezeichnet, die die Föderalismuskommission Anfang 2009 beschloss, um die Staatsverschuldung Deutschlands zu begrenzen und die Bund und Ländern seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits macht.
Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschränkt. Ausnahmen für Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen sind allerdings weiterhin vorgesehen. Neben der strukturellen Neuverschuldung ist zudem ein „konjunktureller Finanzierungssaldo“ zulässig, der im Aufschwung positiv und im Abschwung negativ ist und über eine bestimmte Formel ermittelt wird. Damit soll die Wirkung der automatischen Stabilisatoren gewährleistet werden.
Kritiker bemängeln, die Schuldenbremse verhindere als „Zukunftsbremse“ dringend benötigte Investitionen u. a. in den Erhalt und die Transformation der Infrastruktur in Deutschland. Befürworter halten die Schuldenbremse zur Aufrechterhaltung der Stabilität deutscher und europäischer Finanzen für notwendig. Ob die Schuldenbremse Generationengerechtigkeit fördert oder verhindert, wird von Befürwortern und Kritikern unterschiedlich bewertet.