Schutz- und Trutzbündnis 1854
Das Schutz- und Trutzbündnis vom 20. April 1854 war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Österreich und Preußen. Er wurde in der Zeit des Krimkriegs abgeschlossen. Zwar waren beiden Staaten keine direkten Beteiligten am Krieg, ihr Kriegseintritt wurde damals allerdings diskutiert. Mit dem Bündnis sicherten sie sich Beistand zu für den Fall eines auswärtigen Angriffs, wobei vor allem an Russland gedacht wurde. Außerdem beinhaltete ein Zusatzartikel Aussagen über die Donaufürstentümer, die von Russland besetzt worden waren.
Die Staaten des Deutschen Bundes wurden im Bündnistext bereits aufgerufen, dem Bündnis beizutreten. Am 24. Juli 1854 einigte man sich im Bundestag auf einen Bundesbeschluss über den Beitritt. Der preußische König, aber auch die deutschen Mittelstaaten interpretierten das Schutz- und Trutzbündnis so, dass es im Wesentlichen die bewaffnete Neutralität Deutschlands garantierte. Österreich hingegen hatte weitergehende Ziele auf dem Balkan, die es allerdings nicht erreichte. Im Pariser Frieden von 1856 wurde der Krimkrieg beendet: Großteils ging man zum Zustand vor dem Krieg zurück. Das Trutz- und Schutzbündnis endete damit.
Schutz und Trutz war ein gängiger Ausdruck der Zeit. Er findet sich auch für die Schutz- und Trutzbündnisse Preußens des Jahres 1866 wieder.