Schutz- und Trutzbündnisse 1866
Die Schutz- und Trutzbündnisse des Jahres 1866 waren drei Verträge über eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Die Vertragspartner waren einerseits Preußen und andererseits die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden. Diese Verträge wurden gleichzeitig mit Friedensverträgen abgeschlossen, denn die drei betreffenden Staaten hatten kurz zuvor im Deutschen Krieg gegen Preußen (und dessen Verbündete) gekämpft. Die Verträge waren zunächst geheim gehalten worden; nach ihrer Veröffentlichung am 19. März 1867 folgte ein weiteres Bündnis mit dem Großherzogtum Hessen.
Die Verträge waren ein Ersatz für den Schutz, den die Staaten zuvor durch den Deutschen Bund genossen hatten, der nun aufgelöst worden war. Gemeinsam mit dem Zollverein bildeten sie eine wichtige Integrationsklammer zwischen Nord- und Süddeutschland auf dem Weg zur Gründung des deutschen Nationalstaats. Im Sommer 1870 bewirkten die Verträge, dass die süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg auf der Seite Norddeutschlands standen.
Die jeweiligen Vertragspartner der Schutz- und Trutzbündnisse verpflichteten sich, für die Integrität ihrer Gebiete „im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht […] einander zur Verfügung zu stellen“. Der preußische König wurde im Kriegsfall Bundesfeldherr (Oberbefehlshaber) über die süddeutschen Armeen. Diese Stellung hatte der König auch in Norddeutschland, zunächst über die Augustverträge und dann laut Verfassung des Norddeutschen Bundes.
Der Ausdruck Schutz- und Trutzbündnis findet sich bereits früher in der deutschen Verfassungsgeschichte. Beispielsweise im Jahr 1854 bildeten Österreich und Preußen ein solches Bündnis im Zusammenhang mit dem Krimkrieg. Schutz und Trutz ist eine Redewendung der damaligen Zeit, die auch im Text des Liedes der Deutschen vorkommt.