Rechtsgut

Rechtsgut ist ein durch die Rechtsordnung geschütztes Gut oder Interesse. Der Rechtsgüterschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts und hat dort strafbarkeitsbeschränkende Funktion. Eine Strafrechtsnorm soll nach der Rechtsgutlehre nur dann legitim sein, wenn sie dem Schutz von Rechtsgütern dient. Anders als nach der Lehre von der Rechtspflichtverletzung oder der Auffassung vom personalen Unrechtsbegriff eines Hans Welzel stellt das Rechtsgutkonzept den Erfolgsunwert einer Handlung in der Vordergrund. Moralische Vorstellungen oder bloße Gefühle werden danach nicht durch das Strafrecht geschützt bzw. bestraft.

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