Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation
Als Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation (πάθος, páthos – altgriechisch unter anderem für „Krankheit“) bezeichnet man den Abbruch einer Schwangerschaft, weil in der Pränataldiagnose eine schwere Erkrankung bzw. Entwicklungsstörung (Embryopathie) des Ungeborenen oder die Anlageträgerschaft des Kindes für eine Erkrankung festgestellt wurde.
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