Selbstkostenverlag
Der im Verlagswesen gebräuchliche Begriff Selbstkostenverlag (in Österreich und der Schweiz: Selbstzahlerverlag; auch Bezahlverlag) bezeichnet einen Verlag, der für Herstellung und Veröffentlichung eines Buches von Dritten oder den Autoren selbst einen so genannten „Druckkostenzuschuss“ erhebt, der neben allen Kosten für die Erstellung auch die Kalkulation einer Gewinnspanne umfasst. Damit ist der Selbstkostenverlag ein Unternehmen (oder auch Teil eines Unternehmens), das nach Schließen eines Werkvertrags umfängliche Dienstleistungen für die Selbstpublikation von Büchern und E-Books anbietet, jedoch keinen Verlagsvertrag im eigentlichen Sinne schließt, wie zum Beispiel in Deutschland nach § 1 Verlagsgesetz. Für das OLG München 2009 ist der kritische Begriff Pseudoverlag sowie für das OLG Köln die Meinungsäußerung, hierbei „handele es sich nicht um Verlage im eigentlichen Sinn“, zulässig.