Seniorenrat
Ein Seniorenrat ist ein beratendes, nicht beschließendes Gremium auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene, um die Interessen der älteren Generation oder besonderer Gruppen von Älteren in den politischen Prozess auf der jeweiligen Ebene einzubringen. Dementsprechend heißen die Gremien: Seniorenrat / Seniorenbeirat der Gemeinde ..., Stadtseniorenrat, Kreisseniorenrat, Landesseniorenrat. In der Regel wird der Rat bei generationsübergreifenden und bei Gesundheitsthemen vor einer Entscheidung des jeweiligen Gebietsparlaments, z. B. einem Gemeinderat, Kreistag, Landtag, angehört. Häufig wird den Räten/Beiräten durch die jeweilige Gemeindesatzung die Teilnahme an den Ausschüssen der jeweiligen Ratsversammlung mit Antrags- und Stimmrecht eingeräumt. Auch in einigen Kirchen- und Parteigliederungen wird der Begriff (allerdings formal unterschiedlich) verwendet. Nur in Österreich gibt es auf Bundesebene den Österreichischen Seniorenrat.