Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (bis 1997 als sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger bezeichnet) war bis 2016 eine Straftat nach § 179 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), die sich gegen psychisch Kranke, geistig Behinderte oder Bewusstlose richtete.
Der Straftatbestand bezog sich auf den Missbrauch und war daher den § 174 StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) ähnlicher als den Tatbeständen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, bei denen es damals auf Gewalt oder Drohungen ankam.
Seit 10. November 2016 können die zuvor im § 179 StGB bedrohten Handlungen nach § 177 StGB als sexueller Übergriff bzw. Vergewaltigung bestraft werden.
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