Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland ist ein Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll. Für den Bund sind Voraussetzungen und Verfahren im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Daneben bestehen Sicherheitsüberprüfungsgesetze der Länder.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt beispielsweise aus, wer
- Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die in die Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder
- an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist (§ 1 Abs. 2 SÜG)
Zusätzlich kann sich die Pflicht zur Sicherheitsüberprüfung aus anderen Gesetzen ergeben. Beispielsweise sieht § 37 Abs. 3 SG für alle Personen eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz vor, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist. Entsprechendes gilt für Personen, die für das Bundeskriminalamt tätig werden sollen (§ 68 BKAG).