Signalhaltfall
Als Signalhaltfall bezeichnet man bei den Eisenbahnen das selbsttätige Rückfallen eines Signals von der Fahrt- in die Haltstellung, nachdem der Zug ganz oder teilweise an diesem vorbeigefahren ist.
Das Startsignal am Beginn einer festgelegten Fahrstraße kann im Grunde nur so lange „Fahrt“ zeigen, wie der erste durch die Gleisfreimeldung dafür überwachte Freimeldeabschnitt freigemeldet ist. Mit Befahren des ersten, auch als Haltfallabschnitt oder Löschabschnitt bezeichneten Bereichs hinter dem Startsignal müsste das Startsignal in „Halt“ fallen. Dies kann zu unerwünschten Effekten führen, denen im Zuge der Planung derartiger Anlagen zu begegnen ist.
Während der normale, durch Vorbeifahrt des Zuges am Signal bewirkte Haltfall als regulärer Haltfall bezeichnet wird, kommt es in seltenen Fällen zu irregulären Haltfällen, in denen ein fahrtzeigendes Signal aus anderen Gründen zurückgenommen wird.
Neben dieser sicherheitsrelevanten Kernfunktion kommt dem Signalhaltfall auch eine wesentliche Bedeutung für die Zuglaufverfolgung zu. Mittels Soll-Ist-Vergleich des Zeitpunkts des Signalhaltfalls kann die Bewegung eines Zuges verfolgt und auf Ankunfts-, Abfahrts- und Durchfahrzeiten zurückgeschlossen werden. Diese Zeiten werden beispielsweise in Dispositionssystemen sowie zur Reisendeninformation verwendet.