Sobibor-Prozess

Der Sobibor-Prozess Mitte der 1960er Jahre war ein Prozess gegen zwölf ehemalige SS-Angehörige des Vernichtungslagers Sobibor vor dem Landgericht Hagen. Ihm voran gingen zwei Sobibor-Prozesse, die 1950 in Berlin und Frankfurt am Main geführt wurden. Auch in den 1970er und 1980er Jahren wurden noch Prozesse wegen Verbrechen in Sobibor geführt.

Im Belzec-Prozess, dem Sobibor-Prozess und in den Treblinka-Prozessen wurden die Massenvernichtungsverbrechen im Rahmen der Aktion Reinhardt, der Tötung von über zwei Millionen Juden und 50.000 Roma und Sinti verhandelt. Diese Prozesse stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Massenmorden an 100.000 Behinderten im Rahmen der „Aktion T4“, da viele Wachleute vor ihrer Tätigkeit in den Vernichtungslagern in NS-Tötungsanstalten arbeiteten. Die ersten Euthanasie-Prozesse wurden kurz nach Kriegsende durchgeführt.

Von 2009 bis 2011 wurde vor dem Landgericht München II gegen den Ukrainer John (Iwan) Demjanjuk verhandelt, der Wachmann im Vernichtungslager Sobibor war und wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde.

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