Treblinka-Prozesse
Die Treblinka-Prozesse umfassen drei Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Treblinka. Die Verhandlungen fanden vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1950–1951 (1. Treblinka-Prozess) und vor dem Landgericht Düsseldorf 1964–1965 (2. Treblinka-Prozess) sowie 1969–1970 (3. Treblinka-Prozess) statt.
Die Treblinka-Prozesse umfassen, ebenso wie der Belzec-Prozess und der Sobibor-Prozess, als Tatkomplex die Massenvernichtungsverbrechen im Rahmen der Aktion Reinhardt – der Tötung von über zwei Millionen Juden und 50.000 Roma und Sinti. Diese Prozesse stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Massenmorden an 100.000 Behinderten im Rahmen der Aktion T4, da viele Wachleute vor ihrer Tätigkeit in den Vernichtungslagern in diesbezüglichen Tötungsanstalten arbeiteten. Die ersten Euthanasie-Prozesse wurden bereits kurz nach Kriegsende durchgeführt.