Sondereigentum
Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung (Wohnungseigentum, auch Eigentumswohnung genannt), an sonstigen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) sowie an Pkw-Stellplätzen oder an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks.
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