Sowjetische Kriegsgräberstätten in Deutschland
Als Sowjetische Kriegsgräberstätten in Deutschland werden Friedhöfe auf deutschem Boden bezeichnet, die ausschließlich die Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft gemäß deutschem Gräbergesetz aus der ehemaligen Sowjetunion beherbergen. Sie sind meist in einheitlichem, kulturtypischen Stil gehalten und mit einem Ehrenmal ausgestattet. Sie bilden separate Anlagen oder aber durch räumliche und gestalterische Merkmale klar abgegrenzte eigene Abteilungen eines kommunalen Zivilfriedhofes. Sie sind von einzelnen Kriegsgräbern sowjetischer Bürger auf kommunalen Zivilfriedhöfen zu unterscheiden. Sowohl Kriegsgräberstätten als auch einzelne Kriegsgräber sind gemäß Gräbergesetz sowie der Vereinbarung über den Erhalt und die Pflege der Kriegsgräberstätten zwischen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Bundesrepublik Deutschland von 1992 durch den deutschen Staat dauerhaft zu erhalten.
Zu unterscheiden sind zudem sowjetische und russische Kriegsgräber. Die Sowjetunion wurde im Jahr 1922 gegründet. Kriegsgräber des Ersten Weltkrieges (1914–1918) sind daher nicht zu den sowjetischen, sondern zu den russischen Kriegsgräbern zu zählen. Die sowjetischen Kriegstoten wiederum setzen sich keineswegs nur aus Bürgern russischer Nationalität zusammen, sondern weisen aufgrund des multiethnischen Charakters der Sowjetunion eine ebensolche ethnische Streuung auf.