Sozialbeistand

Ein Sozialbeistand ist ein persönlicher Helfer im Rahmen einer Sozialbeistandschaft. Die Sozialbeistandschaft ist eine besondere Form der Hilfe für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer Lernbehinderung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen. Viele dieser Menschen benötigen Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten. Die Sozialbeistandschaft wird manchmal auch als ambulant betreutes Wohnen bezeichnet. Im Unterschied zur gesetzlichen Betreuung ist sie eine Form der persönlichen Unterstützung, bei der der Sozialbeistand keine gesetzliche Vertretungsbefugnis oder Vollmacht erhält. Sozialbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe, das heißt, die Unterstützung findet im Lebens- und Wohnbereich des Klienten statt. Ziele der ambulanten Hilfen sind die Erhaltung bzw. die (Wieder-)Herstellung der Selbständigkeit und eigener Verantwortlichkeit sowie die möglichst volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Sozialbeistandschaften sollen gemäß dem sozialrechtlichen Leistungsgrundsatz „ambulant vor stationär“ stationäre und andere nicht ambulante Angebote möglichst ersetzen. Sozialbeistandschaften sind idealerweise klientenorientiert und bereichübergreifend auf die persönlichen Bedürfnisse und den besonderen Bedarf des Klienten zugeschnitten. Gesetzlich geregelt ist diese Form der Hilfe im SGB XII als Eingliederungshilfe.

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