Sozialcharta
Im Rahmen der Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände werden Auflagen als Sozialchartas oder Sozialklauseln vereinbart, welche den Mietern einen weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Schutz geben. Die vereinbarte Dauer variiert und gilt in der Regel 10 bis 15 Jahre. Die Sozialcharta ist für jeden Interessenten/Investor im Bereich öffentlicher Wohnungsbestände verbindlich und wird im Verkaufsfalle vertraglich fixiert. Diese Sozialchartas sind Ausdruck der positiven Absichten der Investoren und verdeutlichen das Interesse, die Mieter auch weiterhin in den Wohnungen zu behalten. Nur ein geringer Leerstand sichert die notwendigen Mieteinnahmen, die das Investment sichern.
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