Sozinische Klausel
Eine sozinische Klausel, auch sozinische oder socinische Kautel, cautela Sozini oder cautela socinii (von lateinisch cautela – „Vorsicht, Schutz, zu cavere = sich hüten, in Acht nehmen vor, sichern“) oder Wahlklausel ist eine Strafklausel im Erbrecht. und Unterfall einer erbrechtlichen Verwirkungsklausel in einer Verfügung von Todes wegen.
Sie wendet einem Pflichtteilsberechtigten mehr zu, als dessen Pflichtteil beträgt, knüpft aber die gesamte Zuwendung oder zumindest die Mehrzuwendung an die Bedingung, dass sich der Pflichtteilsberechtigte eine bestimmte Belastung auch hinsichtlich der Mehrzuwendung gefallen lässt. Der Pflichtteilsberechtigte hat dann nur die Wahl, entweder die Erbschaft so wie sie ist, also mit der gesamten Belastung, anzutreten oder aber sich – je nachdem ob die gesamte Zuwendung oder nur die Mehrzuwendung an die vollständige Lastenübernahme geknüpft ist – auf den Geldpflichtteil zurückzuziehen beziehungsweise sich mit der Pflichtteilsdeckung zu begnügen.
Im Gegensatz zur Verwirkungsklausel im Erbrecht (auch Kassatorische Klausel) wird somit bei der sozinischen Klausel dem Erben (Pflichtteilsberechtigten) die Wahlmöglichkeit gegeben zwischen einer (höheren) belasteten oder beschränkenden Erbzuwendung oder einer unbelasteten, kleineren Erbzuwendung (meist dem Pflichtteil).