Gaststätte

Eine Gaststätte, auch Gasthaus, Gasthof, Wirtshaus, Gastwirtschaft, Wirtschaft, Kneipe oder Schänke, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt die Gaststätte über einen oder mehrere Gasträume (auch Wirtsstuben) sowie teilweise auch über einen Gastgarten (auch Biergarten) oder eine Bar.

Neben Gastronomie wird manchmal auch Beherbergung (Gastzimmer) angeboten; die Erscheinungsform ist regional unterschiedlich – teils werden einzelne Formen je nach dem Vorhandensein von Beherbergung namentlich unterschieden. Oft und vor allem im ländlichen Raum sind auch andere Gastbetriebsarten angeschlossen, etwa Räume für Festlichkeiten (Festsaal), Tanzlokale, oder eine sportliche Infrastruktur wie Kegelbahnen und Kinderspielplätze. Der Übergang zum gehobenen Hotel oder Restaurant ist fließend und regional unterschiedlich.

Aus Traditionsgründen kann es vorkommen, dass sich auch Betriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels und Restaurants als Gasthof oder Gasthaus bezeichnen. Gaststätten, in denen nicht das Essen und Trinken im Vordergrund steht, werden in Deutschland rechtlich als Vergnügungsstätten geführt. Eine Besonderheit stellen die Strauß- oder Besenwirtschaften dar, da sie lediglich saisonal über einen begrenzten Zeitraum geöffnet haben.

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