Sportpolitik der Europäischen Union

Die Sportpolitik der Europäischen Union befasst sich mit den Maßnahmen, die die Europäische Union trifft, um die integrative Komponente des Sports auf europäischer Ebene zu stärken. Vor dem Vertrag von Lissabon hatte die Sportpolitik keine rechtliche Grundlage, sondern wurde stattdessen von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie von allgemeinen Bestimmungen geregelt. Erst durch den Vertrag von Lissabon erhielt die EU mit Art. 165 AEU-Vertrag im Sportbereich eigene Kompetenzen. Während die Hauptzuständigkeit bei den Mitgliedstaaten verbleibt, soll die EU koordinierend und unterstützend tätig werden.

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