Sportseeschifferschein
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist einer der deutschen amtlichen Sportschifferscheine. Er ist erforderlich zum Führen gewerblich genutzter Sportboote mit Motor und unter Segel sowie zum Führen von Traditionsschiffen ab einer bestimmten Größe in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen vom Land sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See (nicht: Scotiasee), Mittelmeer und Schwarzes Meer). Die genauen Besatzungsvorschriften ergeben sich, wie auch beim Sportküsten- (SKS) und Sporthochseeschifferschein, aus der Anlage 4 der See-Sportbootverordnung, und hängen unter anderem von Größe des Schiffes und Dauer der täglichen Fahrt ab. Die Fahrerlaubnis für Traditionsschiffe ist in der Sportseeschifferscheinverordnung, §1(3a)-(5) geregelt. Im Falle der nichtgewerblichen Nutzung eines Sportbootes ist der Schein freiwillig.