Spur (Kriminalistik)

Eine Spur im kriminalistischen Sinne ist als Sachbeweis ein Gegenstand oder ein Hinweis, der als ein Indiz oder Beweis für eine Tat, eine Täterschaft und/oder eine Teilnahme in einem Ermittlungsverfahren herangezogen wird.

Spuren werden mit Hilfe der Kriminaltechnik gesucht, gesichert und ausgewertet (Spurenvergleiche). Die Lehre von den Spuren heißt Spurenkunde. Die Spuren werden von der Polizei (Erkennungsdienst) durch die Spurensicherung gesichert, analysiert und ausgewertet. Die Gesamtschau der Spuren ergibt das Spurenbild. Nach Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens werden sie als Beweismittel (sächlich) und als Bericht (Spurensicherungsbericht) der Staatsanwaltschaft übergeben. Viele Spuren finden sich am Tatort, auf den Fluchtwegen, an Opfern und an Tatmitteln. Grundsätzlich sind immaterielle und materielle Spuren zu unterscheiden. Immaterielle Spuren sind das menschliche Verhalten und der Personenbeweis, wie z. B. Zeugen.

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