Staatliches Komitee für Rundfunk
Das Staatliche Rundfunkkomitee (SKR), ab 1968 Staatliches Komitee für Rundfunk (StKfR), ab 1989 Rundfunk der DDR, war von 1952 bis 1990 das oberste Leitungsgremium für den Rundfunk (Hörfunk) und bis 1968 auch für das Fernsehen der DDR mit Sitz im Funkhaus Nalepastraße in Ost-Berlin. Mit der Gründung des Staatlichen Rundfunkkomitees „wurde der DDR-Rundfunk zum Staatsrundfunk“ (Ingrid Pietrzynski).
Im Dezember 1945 war der Rundfunk in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) der im August gebildeten Zentralverwaltung für Volksbildung (ZVfV) unterstellt worden. Damals gab es in der SBZ sieben Hörfunksenderstandorte, verteilt auf zwei Sendergruppen (Berliner Rundfunk und Mitteldeutscher Rundfunk). Das im Juni 1946 eingerichtete Rundfunkreferat der ZVfV wurde im Juni 1947 zur Generalintendanz; die Leitung lag seit August 1946 bei Hans Mahle. Im Juli 1951 wurde Mahle von Kurt Heiß abgelöst, der im September 1952 den Vorsitz in dem nach sowjetischem Vorbild gegründeten neuen Rundfunkkomitee übernahm. 1959 erhielt das Rundfunkkomitee anlässlich des 10. Jahrestages der DDR den Vaterländischen Verdienstorden in Gold.
Am 15. September 1968 wurde ein eigenständiges Staatliches Komitee für Fernsehen gebildet. Das Staatliche Rundfunkkomitee wurde dementsprechend zum Staatlichen Komitee für Rundfunk und blieb bis Ende 1989 für die Leitung und Kontrolle des Hörfunks zuständig.