Standardisierte Bewertung

Die Standardisierte Bewertung (vollständiger Name: Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr) ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland.

Gemäß einer Vereinbarung des Bundesverkehrsministeriums mit den Verkehrsministerien der Länder hat bei Neubau, Ausbau oder Reaktivierung von Schienenwegen oder Seilbahnsystemen oder – befristet – bei der Grunderneuerung bestehender Anlagen oder bei Stationsmaßnahmen, für den die Länder beim Bund eine Finanzhilfe im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragen, eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 10 Millionen Euro übersteigen. Die Bewertung soll zeigen, ob das Vorhaben gesamtwirtschaftlich vorteilhaft ist, der Nutzen also die Kosten übersteigt. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (§ 6), sowie der Bundes- und den Landeshaushaltsordnungen, welche angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fordern.

Der Bund stellt Kommunen im Rahmen des Förderprogramms eine Milliarde Euro, ab 2025 zwei Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung (§ 10), mit denen bis zu 75 Prozent, in manchen Fällen sogar 90 Prozent der Kosten gefördert werden (§ 4).

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