Standesherrlicher Kreis Neuwied
Der Standesherrliche Kreis Neuwied war ein auf der Grundlage der 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse dem Königreich Preußen zugehörender, zwischen 1816 und 1848 bestehender Kreis im Regierungsbezirk Koblenz, in dem den Fürsten zu Wied vom preußischen Staat standesherrliche Rechte zugestanden wurden. Der Standesherrliche Kreis Neuwied umfasste den größten Teil des heutigen Landkreises Neuwied. Im gesamten Königreich Preußen gab es 16 standesherrliche Gebiete, im Regierungsbezirk Koblenz hatte neben dem Kreis Neuwied nur noch der Kreis Braunfels den standesherrlichen Status.
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