Strafantrag (Österreich)

Der Strafantrag ist im österreichischen Strafprozessrecht eine Form der Einbringung einer Anklage bei Gericht durch die Staatsanwaltschaft. Bei strafrechtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht oder dem Einzelrichter am Landesgericht hat die Einbringung der Anklage durch den öffentlichen Ankläger gemäß § 210 Abs 1 StPO ausschließlich in Form eines Strafantrags und nicht in Form einer Anklageschrift zu erfolgen.

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