Strafprozessrecht (Schweiz)
Das formelle Strafrecht, auch Strafprozessrecht genannt, ist in der Schweiz seit Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 einheitlich geregelt. Zuvor existierten 26 kantonale Strafprozessordnungen sowie eine Bundesstrafprozessordnung für bestimmte der Bundesjustiz unterstehende Delikte. Eine weitere Strafprozessordnung existiert für das Militärstrafrecht und für das Jugendstrafrecht, die durch die eidgenössische StPO jedoch nicht abgelöst wurden. Das materielle Strafrecht ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt.
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