Tötung auf Verlangen
Die Tötung auf Verlangen ist ein Straftatbestand innerhalb der Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen (§ 216 StGB) wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Bestimmungen, dass derjenige milder bestraft wird, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet. Die Behandlung der Tat als eigenständigen Strafbestand privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen.
Im Fall der Sterbehilfe kann eine Tötung auf Verlangen im Rahmen einer passiven Sterbehilfe (durch Unterlassung bestimmter Therapiemaßnahmen) legal sein, während aktive Sterbehilfe in Deutschland nach wie vor unter Strafe steht. Davon abzugrenzen ist die sogenannte „Beihilfe zur Selbsttötung“, die z. B. darin bestehen kann, Sterbewilligen tödliche Medikamente zu verschaffen, die dann eigenverantwortlich eingenommen werden.