Türkeistämmige in Deutschland
Türkeistämmige in Deutschland sind mehrheitlich Türken, aber auch Kurden und andere nationale Minderheiten der Türkei, die selbst Staatsbürger der Türkei sind oder waren oder auf deren Vorfahren dies zutraf, und die oder deren Vorfahren ab 1960 aus der Türkei im Gefolge der Gastarbeitermigration in die Bundesrepublik Deutschland aus den verschiedensten Gründen eingewandert sind. In Deutschland lebten 2018 etwa drei Millionen Personen mit Migrationshintergrund, die ihre familiären oder religiösen Wurzeln in der Türkei haben. Von dieser Gruppe besitzen ungefähr die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit. In offiziellen Statistiken ist der Begriff Türken in Deutschland die Bezeichnung für Staatsbürger der Türkei, die in Deutschland leben. Umgangssprachlich wird der mehrdeutige Begriff „Deutschtürken“ benutzt. Der Begriff „Türkeistämmige“ ist ein Neologismus, der gegenüber dem im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten „Türkischstämmige“ zum Ausdruck bringt, dass er alle ethnischen und sprachlichen Gruppen des Staatsgebietes der Republik Türkei umfasst, insbesondere die als ethnische Minderheit innerhalb der Türkei lebenden Kurden (siehe Kurden in Deutschland) und Armenier (siehe Armenier in Deutschland). In der Türkei werden diese Personen teilweise als almancılar (ungefähr zu übersetzen als „Deutschländer“) oder gurbetçiler („die berufsmäßig in die Fremde gehen“) bezeichnet. Im Milieu der Türkeistämmigen finden sich auch Personen türkisch-muslimischer Herkunft aus den Nachbarstaaten der Türkei, namentlich Westthrakientürken, die aber auch ohne Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Bürger Griechenlands, eines anderen Staates der Europäischen Union, einen privilegierten rechtlichen Status (Unionsbürger) besitzen.