Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.

Basisdaten
Titel:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder
Abkürzung:TV-L
Verhandelnde Parteien:Arbeitgeberseite:
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Arbeitnehmerseite:
ver.di
DBB Beamtenbund und Tarifunion
GEW
Unterzeichnung:12. Oktober 2006
Inkrafttreten:1. November 2006
Letzte Änderung
durch: 1)
Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom
2. März 2019
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
1. Januar 2019
Mindestlaufzeit
der Regelungen: 1)
30. September 2021
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

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